Unternehmensführung

Betriebsprotokoll des Ethikkanals

Zusammenfassung des Ethikkanals von Openers & Closers und des Programms zur Verhütung strafrechtlicher Risiken

Gültig ab:

1. Einführung

Openers & Closers S.L. muss im Rahmen der ordnungsgemäßen Umsetzung des Programms zur Verhütung strafrechtlicher Risiken (im Folgenden Programm PRP oder Programm) die allgemeinen Grundsätze des Handelns, die ethischen Verhaltenswerte sowie die Richtlinien und Verfahren, die alle verbindlich einzuhalten sind, ohne Ausnahme allen Mitgliedern der Gesellschaft sowie den Dritten, mit denen sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Beziehung steht, vermitteln und zugänglich machen.

Darüber hinaus wird Openers & Closers S.L. der Organisation die entsprechenden Strukturen für das strafrechtliche Compliance-Management bereitstellen, um die wirksame Umsetzung des Programms PRP sicherzustellen und die verschiedenen Funktionen und Verantwortlichkeiten zu erfüllen, die sich daraus ergeben.

Openers & Closers S.L. muss im Rahmen des Vorstehenden und unter Berücksichtigung dessen, dass Programme zur Verhütung strafrechtlicher Risiken die Erkennung von Verhaltensweisen ermöglichen müssen, die den allgemeinen Grundsätzen des Handelns und den in diesem Programm festgelegten ethischen Werten widersprechen, die geeigneten Verfahren für die Einrichtung, das Funktionieren und die Verwaltung eines Ethikkanals implementieren.

Der Ethikkanal von Openers & Closers S.L. ist das wirksame und vertrauenswürdige Instrument für die interne Kommunikation von Umständen, die die Verwirklichung von Verstößen gegen das eigene Programm PRP, gegen die Richtlinien und Verfahren, aus denen es besteht, gegen die Grundsätze und Werte, die daraus hervorgehen, sowie gegen die Rechtsvorschriften, die es abdecken soll, bedeuten können.

Daher werden im Folgenden im Detail der Inhalt des Ethikkanals von Openers & Closers SL festgelegt, wobei das Verfahren für die Kommunikation und Verwaltung der Mitteilungen sowie die Bereitstellung und der Schutz der Rechte und Garantien aller an dem Prozess beteiligten Personen geregelt werden.

2. Gegenstand der Mitteilungen

Die grundlegende Funktion der Einrichtung eines Ethik-Kanals bei Openers & Closers S.L. besteht in der Entgegennahme von Mitteilungen in gutem Glauben und auf der Grundlage vernünftiger Anhaltspunkte zu jenen Umständen, Tatsachen oder Verhaltensweisen, die die Verwirklichung von Verstößen, Unregelmäßigkeiten, Pflichtverletzungen oder Schwächen des PRP-Programms, von irgendeiner seiner Richtlinien und Verfahren und/oder der Vorschriften, die er abdecken soll, sowie von jenen Umständen, die die Verwirklichung einer normativen Pflichtverletzung im Bereich der strafrechtlichen Risikoprävention in der Einrichtung bedeuten können, nahelegen.

Es gilt als Mitteilung in gutem Glauben, wenn die Person, die sie abgibt, vernünftige Gründe hat, aufgrund der Informationen, über die sie zum Zeitpunkt der Meldung verfügt, zu glauben, dass die von ihr mitgeteilten Tatsachen wahr sind.

Unter Verstoß, Unregelmäßigkeit oder Pflichtverletzung ist Folgendes zu verstehen:

  • Tatsächliche oder potenzielle Handlungen oder Unterlassungen, die bereits erfolgt sind oder sehr wahrscheinlich eintreten können.
  • Handlungen oder Unterlassungen, bei denen die meldende Person Gründe oder Anhaltspunkte hat, sie als Verstöße zu betrachten.
  • Der Versuch, Verstöße, Unregelmäßigkeiten oder Pflichtverletzungen zu verbergen, wird als Verstoß an sich betrachtet.

Als Verstoß, Unregelmäßigkeit oder Pflichtverletzung gelten die vorgenannten Verhaltensweisen unabhängig davon, ob sie die Organisation, ihre Mitglieder, Dritte oder die öffentlichen Verwaltungen beeinträchtigen.

3. Mitteilungen, die nicht dem Ethik-Kanal unterliegen

Informationen, die vollständig der Öffentlichkeit zugänglich sind, Gerüchte und nicht bestätigte Behauptungen werden nicht als Verstöße oder Unregelmäßigkeiten angesehen, die über den Ethik-Kanal gemeldet werden können.

Ebenso gelten nicht als solche zwischenmenschliche Beschwerden, die ausschließlich die mitteilende Person betreffen, wie z. B. zwischenmenschliche Konflikte zwischen dem Meldenden und anderen Mitgliedern der Organisation, sowie jede andere Unsicherheit, Beschwerde oder Anfrage zu ihrer beruflichen Situation, die durch die entsprechenden Verfahren, die sich vom Ethik-Kanal unterscheiden, bearbeitet werden müssen.

Böswillige, falsche oder böswillig gemeinte Mitteilungen können zu den entsprechenden Sanktionen führen, unbeschadet der zivil- und sogar strafrechtlichen Verantwortlichkeiten, die sich je nach der geltenden und anwendbaren Rechtsvorschrift ergeben können.

4. Kommunikationsmechanismen

Openers & Closers S.L. kann die folgenden Mittel zur Umsetzung der oben genannten Mitteilungen bereitstellen:

  • Spezifische E-Mail-Adresse: info@openers-closers.com
  • Spezifische Formulare je nach Art der Mitteilung, die die Organisation den interessierten Personen zur Verfügung stellen wird, und die nach dem Ausfüllen an den Compliance Officer übergeben werden müssen (siehe Muster für eine Mitteilung über einen Hinweis oder Verdacht auf einen Verstoß gegen die Vorschriften).
  • Webformular, das auf dem elektronischen Sitz der Organisation bereitgestellt wird.

Das Webformular „Kanal Ético“ muss in einem sichtbaren Bereich und mit leichtem Zugang auf der Website verfügbar sein. Es muss durch den Zweck und das Verfahren, das die Mitteilung befolgen wird, eingeführt werden sowie die entsprechende Datenschutzschutzklausel enthalten, falls sich die meldende Person identifiziert.

Außerdem muss es möglich sein, die personenbezogenen Daten der Person, die die Mitteilung macht, einzufügen, falls die meldende Person sich identifizieren möchte, damit sie außerdem mitteilen kann, welche Beziehung sie zur Einrichtung hat und welche Tatsachen sie melden möchte, unter anderem Daten der beteiligten Personen, Daten, die Beziehung zu den Vorfällen usw. (siehe Beispiel im Dokument Webformular – Kanal Ético).

Openers & Closers S.L. ermöglicht sowohl anonyme als auch vertrauliche Mitteilungen über mögliche Verstöße gegen die Vorschriften sowie über das PRP-Programm und dessen Maßnahmen, Richtlinien und Verfahren. Deshalb werden die folgenden Maßnahmen festgelegt, um die Mitteilungen auf anonyme Weise zu ermöglichen:

  • Einrichtung eines Ethik- oder Hinweisgebersbriefkastens in der Organisation, in den die Mitteilung eingeworfen werden kann.
  • Übermittlung der Mitteilung per Post an die Adresse der Organisation, adressiert an den Compliance Officer (Calle Agricultura 17, (Nave 12) 08980 Sant Feliu de Llobregat Barcelona, Spanien).

Falls Sie das Melde- bzw. Kommunikationsmodell für Hinweise oder Verdachtsfälle einer Pflichtverletzung nicht verwenden, ist die folgende Mindestinformation weiterzugeben:

  • Datum des Tages, an dem die Meldung erfolgt.
  • Sachverhalte, die Gegenstand der Meldung sind:
    • Daten der Person oder der Personen, die in die Sachverhalte involviert sind.
    • Datum der gemeldeten Sachverhalte.
    • Bezug der zu meldenden Sachverhalte.

In jedem Fall müssen sowohl bei einer anonymen als auch bei einer vertraulichen Meldung zum Zeitpunkt der Meldung die verfügbaren Beweismittel bereitgestellt werden, um die gemeldeten Sachverhalte zu belegen.

Abschließend gelten Meldungen, die über ein anderes Medium als die oben genannten erfolgen, als nicht erfolgt.

5. Empfänger des Ethik-Kanals

Die Nutzung des Ethik-Kanals ist für die Mitglieder der Organisation bestimmt, das heißt für die Mitarbeitenden, die Mitglieder des Leitungsorgans, die Eigentümer der Organisation sowie für die freiwilligen Helfer und diejenigen in Praktika, falls vorhanden, unabhängig von ihrer vertraglichen Modalität, der von ihnen eingenommenen Position oder dem geografischen Bereich, in dem sie ihre Arbeit ausüben.

Ebenso ist die Nutzung des Ethik-Kanals auch für jene Dritten reserviert, natürliche oder juristische Personen, mit denen die Organisation in ihrer beruflichen Tätigkeit in Beziehung steht, darunter: Kunden, Dienstleister, Lieferanten, Auftragnehmer, Berater, Subunternehmer und Personal, Mitglieder oder Ämter der öffentlichen Verwaltungen sowie jede Person, die unter der Aufsicht und Leitung der vorgenannten Personen arbeitet.

Schließlich ist der Ethik-Kanal auch auf jene Personen ausgerichtet, deren Arbeits- oder Berufsverhältnis mit der Organisation noch nicht begonnen hat, die jedoch im Rahmen von Auswahlverfahren oder vorvertraglichen Verhandlungen mit der Organisation zu tun hatten.

6. Verwaltung

Die Verwaltung des Ethik-Kanals obliegt dem Compliance Officer von Openers & Closers S.L..

6.1. Empfang

Die Meldungen werden über einen der Kanäle entgegengenommen, die die Organisation eingerichtet hat.

Der Compliance Officer wird – unabhängig vom verwendeten Kanal – eine erste Prüfung der Kommunikation durchführen, damit ihr der entsprechende Rahmen gegeben werden kann:

  1. Wenn die Kommunikation eine Verletzung oder Unregelmäßigkeit im Zusammenhang mit dem Programm oder der Einhaltung der Vorschriften zur Verhinderung strafrechtlicher Risiken innerhalb des Unternehmens erkennen lässt, wird sie gemäß den Bestimmungen in diesem Protokoll bearbeitet.
  2. Wenn die Kommunikation eine Unregelmäßigkeit erkennen lässt, die nicht mit dem PRP-Programm zusammenhängt, oder wenn sie mit der Einhaltung von Vorschriften zusammenhängt, die nicht die Verhinderung strafrechtlicher Risiken innerhalb des Unternehmens betreffen (z. B.: ein Antrag auf Ausübung von Rechten im Bereich Datenschutz oder eine Meldung über einen Verstoß gegen die Datensicherheit), wird sie an das zuständige Organ, die zuständige Abteilung oder die zuständige Person von Openers & Closers S.L. weitergeleitet, damit ihr der entsprechende Rahmen gegeben werden kann.
  3. Wenn die Kommunikation in keiner Hinsicht eine Verletzung oder Unregelmäßigkeit erkennen lässt oder völlig unbegründet ist, wird sie abgelegt und zurückgewiesen, wodurch die Bearbeitung derselben als abgeschlossen gilt.

In jedem Fall wird die über den Ethikkanal eingegangene Kommunikation – unabhängig vom verwendeten Medium – gemäß dem Modell für die Bearbeitung einer Meldung über einen Hinweis oder Verdacht auf eine Verletzung zusammen mit ihrer Referenznummer erfasst, um sie während ihrer gesamten Bearbeitung identifizieren zu können und die nachfolgend beschriebenen Schritte einzuleiten:

Innerhalb einer Frist von höchstens sieben Kalendertagen ab Eingang der Kommunikation wird dem Meldenden eine Eingangsbestätigung übermittelt, die den Erhalt der Kommunikation bestätigt; sie wird ihn über seine Rechte im Bereich Datenschutz informieren, sofern dies nicht zuvor erfolgt ist; und sie wird ihm – stets in begründeter Weise – mitteilen, ob die Bearbeitung weiterhin über das Funktionsprotokoll des Ethikkanals erfolgt, ob sie an ein anderes Organ, eine andere Abteilung oder eine andere Person von Openers & Closers S.L. weitergeleitet wird, weil die Kommunikation nicht mit dem Programm zusammenhängt, oder ob die Kommunikation hingegen zurückgewiesen wird, weil sie nicht als Verletzung betrachtet wird.

Falls der Compliance Officer der Ansicht ist, dass er einem Interessenkonflikt ausgesetzt sein könnte, wird er dies dem Leitungsorgan zur Kenntnis bringen und sich von der Mitwirkung an der Kommunikationstätigkeit enthalten.

Je nach Schwere der gemeldeten Sachverhalte und der in der Organisation beteiligten Personen wird der Compliance Officer die Zweckmäßigkeit prüfen, das Leitungsorgan von Openers & Closers SL über diese Sachverhalte zu informieren.

6.2. Bearbeitung

Wenn festgestellt wurde, dass die Meldung dem im vorliegenden Protokoll festgelegten Weg folgen soll, wird die Untersuchung der in der Meldung übermittelten Sachverhalte eingeleitet, um deren Wahrheitsgehalt und Genauigkeit zu überprüfen.

Während der Untersuchungsphase werden, sofern als angemessen erachtet, die erforderlichen vorläufigen Maßnahmen ergriffen, um die Wiederholung der gemeldeten Sachverhalte zu verhindern, während die Untersuchung stattfindet, sowie um die Beweismittel sicherzustellen.

Zu diesem Zweck kann in dieser Untersuchungsphase, falls als notwendig erachtet, zusätzliche Information bei der Person angefordert werden, die die Meldung gemacht hat, und, sofern als angemessen erachtet, kann mit dieser Person ein Gespräch geführt werden.

In Bezug auf die gemeldete(n) Person(en) werden ihnen die Existenz der Meldung zu Beginn der Untersuchungsphase mitgeteilt. In Ausnahmefällen, wenn das Risiko besteht, dass eine solche Mitteilung die Untersuchung selbst gefährdet, kann die Benachrichtigung der gemeldeten Person(en) verzögert werden, solange dieses Risiko besteht.

Ebenso werden der gemeldeten Person die Gegenstand der Untersuchung bildenden Sachverhalte mitgeteilt und sie wird eingeladen, ihre vollständige Version dieser Sachverhalte darzulegen, wobei ihr die Möglichkeit gegeben wird, die einschlägigen Beweismittel beizubringen, unbeschadet der Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Schließlich wird sie über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Meldung informiert.

Ebenso können Zeug*innen und/oder von dem Inhalt der Meldung betroffene Personen befragt werden. In diesem Sinne müssen alle Mitglieder von Openers & Closers S.L. redlich bei den Untersuchungen mitwirken und dabei die gebotene Zurückhaltung, Diskretion und Vertraulichkeit hinsichtlich der übermittelten Informationen wahren. Ebenso wird ihnen über ihre Rechte im Bereich des Datenschutzes informiert.

Die Untersuchungsphase darf, sofern nicht ausnahmsweise anders erforderlich, aufgrund ihrer Komplexität oder der Anzahl der beteiligten Personen drei Monate nicht überschreiten. Ebenso wird, wenn die mitgeteilten Tatsachen von besonderer Schwere sind, der Kommunikation die gebotene Eilbedürftigkeit eingeräumt.

Von allen Maßnahmen, die Teil der Untersuchung sind, wird ein schriftliches Protokoll erstellt.

Der Hinweisgeber in gutem Glauben hat jederzeit das Recht, über den Stand der Bearbeitung seines Hinweises informiert zu werden.

Darüber hinaus wird während des gesamten Prozesses der Verwaltung und Bearbeitung der Mitteilung, insbesondere in der Untersuchungsphase, jederzeit das Recht auf Wahrung der Privatsphäre, auf Verteidigung und auf die Unschuldsvermutung der untersuchten Personen gewährleistet.

7. Verfahrensgarantien

Openers & Closers S.L. gewährleistet die Vertraulichkeit bzw. die Anonymität, je nach Fall, der Personen, die den Ethik-Kanal nutzen, sowie die Verwaltung aller personenbezogenen Daten der Beteiligten im Verfahren in Übereinstimmung mit den geltenden und anwendbaren Vorschriften im Bereich Datenschutz.

Ebenso untersagt die Organisation jede Art von Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben und auf der Grundlage vernünftiger Anhaltspunkte Mitteilungen über den Ethik-Kanal machen.

7.1. Vertraulichkeit

Die Identität der Personen, die die Mitteilung machen, wird nicht offengelegt, ebenso nicht gegebenenfalls die Identität der Personen, deren Verhalten oder Handeln in den Mitteilungen erwähnt werden könnte. Außerdem wird der Zugang zu den Informationen der Mitteilungen durch nicht autorisierte Personen nicht gestattet. Der Zugang zu diesen Informationen ist jedoch für andere Personen als diejenigen, die deren Empfang und Nachverfolgung übernehmen, zulässig, wenn dies für die Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen oder für die Bearbeitung der gegebenenfalls anstehenden gerichtlichen Verfahren erforderlich ist.

Um die Einhaltung des Vorstehenden sicherzustellen, unterliegen die Personen, die den Ethik-Kanal verwalten oder gegebenenfalls Kenntnis vom Inhalt der Mitteilungen haben können, einer Vertraulichkeitsverpflichtung.

Die Vertraulichkeit der Kommunikation und ihres Verfahrens kann nur in denjenigen Fällen enden, in denen dies von der zuständigen Behörde verlangt wird und/oder eine notwendige und verhältnismäßige Verpflichtung besteht.

Die Organisation stellt sicher, dass der Zugang zu den Inhalten der Kommunikationen und zu deren Untersuchung sowie die Speicherung der Informationen sicher und sorgfältig erfolgt.

7.2. Datenschutz

Die Daten der Person, die die Meldung erstattet, sowie der Personen, die in die in der Meldung übermittelten Sachverhalte involviert sind, werden gemäß den geltenden und anwendbaren Vorschriften im Bereich Datenschutz behandelt.

Der Zugang zu den in dem System des Ethik-Kanals enthaltenen Daten wird ausschließlich auf diejenigen beschränkt, die die Aufgaben der internen Kontrolle und der Compliance wahrnehmen, oder auf die gegebenenfalls zu diesem Zweck benannten Auftragsverarbeiter. Der Zugang durch andere Personen oder sogar die Weitergabe an Dritte ist jedoch zulässig, wenn dies erforderlich ist, um Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen oder um die gerichtlichen Verfahren abzuwickeln, die gegebenenfalls in Betracht kommen.

Personenbezogene Daten werden im System nur für den Zeitraum gespeichert, der erforderlich ist, um darüber zu entscheiden, ob eine Untersuchung der übermittelten Sachverhalte eingeleitet werden soll.

In jedem Fall wird die Organisation nach Ablauf von drei Monaten seit der Eingabe der Daten deren Löschung im System veranlassen, sofern der Zweck der Aufbewahrung nicht darin besteht, einen Nachweis über das wirksame Funktionieren des Ethik-Kanals und des Programms zur Verhütung strafrechtlicher Risiken der Organisation zu erbringen. Die Daten der Kommunikationen, die archiviert wurden, dürfen nur in anonymisierter Form vorliegen.

Darüber hinaus wird Openers & Closers S.L. keine personenbezogenen Daten erheben, deren Relevanz für die Bearbeitung einer konkreten Meldung nicht eindeutig ist; falls sie aus Versehen erhoben werden, werden sie ohne unangemessene Verzögerung gelöscht.

7.3. Keine Repressalien

Openers & Closers S.L. stellt sicher, dass es keine Repressalien gegen die meldenden Personen gibt, die in gutem Glauben über den Ethik-Kanal eine Verletzung oder Unregelmäßigkeit mitgeteilt haben.

Somit ist jede nachteilige Behandlung untersagt, die durch eine Handlung oder Unterlassung verursacht wird, die im Arbeits- oder Vertragskontext erfolgt und dem Hinweisgeber eines Verstoßes einen nicht gerechtfertigten Nachteil zufügt.

Daher ist jede disziplinarische Maßnahme oder Kündigung gegenüber den beruflich tätigen Mitgliedern der Organisation untersagt, die eine Meldung über den Ethik-Kanal vornehmen.

Ebenso werden Situationen von Diskriminierung, Belästigung oder Bedrohung, die darauf zurückzuführen sind, dass eine Meldung erstattet wurde, von der Organisation ordnungsgemäß sanktioniert.

8. Schlussfolgerung und Antwort des Verfahrens

Nach Abschluss der Untersuchungsphase der Tatsachen wird die Schlussfolgerungs- und Antwortphase eröffnet.

Wenn in der Untersuchungsphase die Begehung eines Verstoßes festgestellt wird, erstellt der Compliance Officer einen Bericht, der an das Leitungsorgan weitergeleitet wird, mit:

  • Den Tatsachen, die Gegenstand der Untersuchung sind.
  • Den möglichen Verstößen gegen das Programm zur Verhütung strafrechtlicher Risiken und/oder gegen dessen Richtlinien und Verfahren.
  • Detaillierter Erläuterung der durchgeführten Untersuchungsmaßnahmen.
  • Vorschlag zur Lösung.
  • Maßnahmen, die bei Verstößen und Unregelmäßigkeiten zu ergreifen sind; diese werden je nach Schwere des Falls variieren und können die Ergreifung disziplinarischer Maßnahmen umfassen, die im Disziplinarsystem festgelegt sind und von der Verwarnung bis zur disziplinarischen Kündigung reichen können; Maßnahmen, um zu verhindern, dass sich die Vorfälle wiederholen; und gegebenenfalls die Meldung der Vorfälle an die zuständigen Verwaltungs- und/oder Justizbehörden.

Falls in der eingegangenen Meldung ein Dritter beteiligt war, mit dem die Organisation berufliche oder geschäftliche Beziehungen unterhält, werden die Maßnahmen geprüft, die vertraglich in den Beziehungen zu diesen vorgesehen sind.

Wenn in der Untersuchungsphase festgestellt wird, dass die Tatsachen keinen Verstoß darstellen, wird der Bericht ebenfalls mit dem oben detailliert beschriebenen Inhalt erstellt und mit dem Vorschlag zur Einstellung der Meldung.

In jedem Fall wird der Bericht ordnungsgemäß begründet und gerechtfertigt sein, unabhängig davon, ob eine Verletzung als gegeben angesehen wird oder ob die gemeldeten Tatsachen als unbegründet betrachtet werden.

Der Bericht kann nach dem Muster für die Entscheidung im Rahmen der Mitteilung eines Hinweises oder Verdachts erstellt werden. Das vorliegende Muster ist änderbar und nicht bindend; es kann je nach den Erfordernissen des Einzelfalls geändert oder erweitert werden.

Sobald der Bericht an das Leitungsorgan weitergeleitet wurde, wird dieses ihn durch die vorgenommenen Änderungen, die es für angemessen hält, bestätigen; das Ergebnis wird an die gemeldete Person weitergeleitet und, sofern erforderlich, werden die entsprechenden disziplinarischen Maßnahmen ergriffen und den zuständigen Behörden mitgeteilt.

Schließlich wird je nach Fall und stets unter der Voraussetzung, dass die Rechte der betroffenen Parteien gewährleistet sind, dem Hinweisgeber das Ergebnis der Untersuchung mitgeteilt.

9. Beratung

Die Organisation wird jedem der Empfänger des Ethik-Kanals, der Fragen oder Bedenken in Bezug auf denselben äußert, Beratung anbieten. Diese Fragen oder Bedenken werden der Organisation über den Ethik-Kanal selbst übermittelt.

10. Kenntnis

Das Bestehen des Ethik-Kanals, die Verpflichtung, ihn im Falle vernünftiger Hinweise auf Unregelmäßigkeiten aufzusuchen, sowie seine Funktionsweise werden allen Mitarbeitenden von Openers & Closers S.L. ohne Ausnahme mitgeteilt und bekannt gemacht, und zwar über den Verhaltenskodex, wobei ihnen zudem dieses Protokoll zur Verfügung gestellt wird.

Für Personen, die in die Organisation aufgenommen werden, wird dieselbe Mitteilung vorgenommen, indem der Verhaltenskodex dem Vertrag beigefügt wird, wodurch sie sich damit verpflichten, die Organisation über Unregelmäßigkeiten in Kenntnis zu setzen, von denen sie möglicherweise Kenntnis erlangen.

Ebenso wird das Bestehen des Ethik-Kanals und die Verpflichtung, ihn im Falle von Kenntnis über mit der Organisation und/oder ihren Mitgliedern zusammenhängende Verstöße aufzusuchen, an die verschiedenen Interessengruppen der Organisation weitergegeben, das heißt an Lieferanten, Dienstleister, Kunden, Auftragnehmer, Subunternehmer, Berater und jede andere dritte Partei, die in irgendeiner Weise mit OPENERS & CLOSERS SL in Verbindung steht.

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